Funkzeugnisse
Alle Informationen über die Funkausbildung für UBI / SRC Funkschein
Short-Range-Certificate SRC
Binnensprechfunkzeugnis UBI
Pflicht auf Schiffen mit Funk
International gültig
Kurze Kursdauer
Funkzeugnis SRC
Dauer: 2 Tage + Prüfungstermin
- Mindestalter: 15 Jahre
- International gültig
- UKW Seefunk
- Theorie- & Praxisprüfung
- Multiple-Choice
Kosten: 680€
Prüfungsgebühren: ca. 182,88€
Details
Funkzeugnis – Short – Range – Certificate (SRC)
Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35sm) auf Sportbooten. Das SRC ist international und unbefristet gültig.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 15 Jahre
Prüfung:
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen die Kenntnisse in den folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden (multiple choice, 24 Fragen):
- Mobiler Seefunkdienst
- Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
- Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
- Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
- Aufnahme einer Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldung:
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen simuliert.
Pflichtaufgaben (4 davon müssen erfüllt werden):
- Editieren eines DSC Controllers
- Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
- Aussenden einer Notmeldung
- Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not
- Beenden des Notverkehrs
- Aufhebung eines Fehlalarms
- Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
- Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung
- Einleitung weiterer Maßnahmen
Sonstige Fähigkeiten:
- Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet
- Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
- Abwicklung des Notverkehrs
- Funkstille gebieten
- Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
- Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
- Controller editieren und Senden eines Sicherheitsanrufes, Abgabe der Sicherheitsmeldung
- Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle
- Kanalwechsel
- Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
- Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle
- Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
- Einstellen des Controllers
Quelle: https://pz-bodensee-stuttgart-ausland.de/
Dauer & Kosten:
2 Tage für den theoretischen und praktischen Unterricht zzgl. Prüfungstag
680€ zzgl. Prüfungsgebühren von ca. 182,88€
Datenschutzhinweis
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen („Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises…“) sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt.
Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw. gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.
Binnensprechfunkzeugnis UBI
Dauer: 2 Tage + Prüfungstermin
- Mindestalter: 15 Jahre
- UKW Binnenfunk
- Theorie- & Praxisprüfung
- Multiple-Choice
Kosten: 680€
Prüfungsgebühren: ca. 163,71€
Details
Funkzeugnis – Binnensprechfunkzeugnis (UBI)
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW – Funkanlagen in der Binnenschifffahrt.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 15 Jahre
Prüfung:
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen die Kenntnisse in den folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden (multiple choice, 22 Fragen aus 130 Fragen):
- Funkstellen,Revierzentralen,Schleusen und Häfen
- wesentliche Merkmale (Verkehrskreise 1-4)
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
- Frequenzen und ihre Nutzung
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
- Bestimmungen und Technik einer Funkanlage
Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr in deutscher Sprache anhand von Fallbeispielen an ATIS – Ultrakurzwellenfunkanlagen simuliert.
Pflichtaufgaben (4 davon müssen erfüllt werden):
- Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
- Grundeinstellung,Kanalauswahl,Sendeleistung und Rauschsperre/Squelch
- Senden eines Notalarms und Bestätigung des Empfangs eines Notalarms
- Aussenden einer Notmeldung
- Weiterleitung eines Notalarms
- Beenden des Notverkehrs
- Aufhebung eines Fehlalarms
- Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
- Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung
- Einleitung weiterer Maßnahmen
Sonstige Fähigkeiten:
- Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet
- Abwicklung des Notverkehrs
- Funkstille gebieten
- Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
- Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
- Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle
- Kanalwechsel
- Abwicklung des Routinefunkverkehrs
- Senden eines Routineanrufes an eine Revierzentrale
- Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Hafenbehörde
Quelle: https://pz-bodensee-stuttgart-ausland.de/
Dauer & Kosten:
2 Tage für den theoretischen und praktischen Unterricht zzgl. Prüfungstag
680€ zzgl. Prüfungsgebühr von ca. 163,71€
Inhabern der SRC oder LRC werden Teile der Prüfung erlassen.
Datenschutzhinweis
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen („Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises…“) sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt.
Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw. gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.
Anmeldung
Informationen ZU amtlichen Funkzeugnissen
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