Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Yacht Akademie S.L.
§ 1 Allgemeines
(1) Wer sich zu einer der Veranstaltungen der Deutschen Yacht Akademie anmeldet, erkennt die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.
(2) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Deutschen Yacht Akademie, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(3) Motorbootfahrstunden, Skippertraining und andere Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Deutschen Yacht Akademie. Insoweit tritt diese nur als Vermittler auf.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Brief, Email). Erklärungen der Deutschen Yacht Akademie genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Annahmeerklärung der Deutschen Yacht Akademie zustande. Die Anmeldebestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht.
(3) Sofern ein Dritter (Freunde, Bekannte, Familienangehörige etc.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Mit verbindlicher Anmeldung akzeptiert die/der Anmeldende ausdrücklich die AGB der Deutschen Yacht Akademie SL. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der Deutschen Yacht Akademie als Veranstalterin und dem/der/den Anmeldenden begründet.
(5) Ausbildung und Prüfung finden auf Mallorca/Balearen/Spanien statt, die Anreise und Unterbringung erfolgt auf eigene Kosten.
(6) Die Deutsche Yacht Akademie darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
§ 3 Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Deutschen Yacht Akademie. Die Anmeldung verpflichtet, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.
(2) Der Teilnehmer erhält nach seiner verbindlichen und durch die Deutsche Yachtskademie bestätigten Anmeldung eine Rechnung, von der eine Anzahlung in Höhe von 40% zu zahlen ist. Liegt der Veranstaltungsbeginn unter 30 Tage vom Rechnungsdatum, ist der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig. Die Prüfungsgebühren laut Kostenbescheid des DMYV werden dem Teilnehmer bekannt gegeben, sobald der Bescheid vorliegt und sind zu Kursbeginn in bar zu entrichten.
(3) Ermäßigungen und Rückzahlungen aus nicht wahrgenommenen Kursabenden oder Bestandteile der Veranstaltungen sind nicht möglich.
(4) Unmittelbar nach Kursende findet eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss des Deutschen Motoryachtverband statt (ausgenommen Skippertraining, hier findet keine Prüfung statt). Diese unabhängigen Kommissionen organisieren ihre Prüfungstermine selbst. Die Prüfungsanmeldung erfolgt durch die Deutsche Yacht Akademie, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen der Deutschen Yacht Akademie spätestens 30 Tage vor dem bekanntgegebenen Prüfungstermin vorliegen. Für die Einhaltung der Termine, die Festlegung der Prüfungsorte und die Durchführung der Prüfungen sind die Kommissionen bzw. deren Ausschüsse verantwortlich. Deshalb wird hierfür keine Haftung übernehmen, auch nicht bei unvorhergesehenen Änderungen.
§ 4 Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten / einer Dozentin angekündigt wurde.
(2) Die kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten / einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.
(4) Bei Verlegung der Prüfung durch den Kunden nach Kursbeginn verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren, es sei denn, die Kommission erstattet zurück oder schreibt gut. Änderungen, Verlegungen, Absage seitens des Kunden/der Kundin bedürfen der Schriftform.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die Deutsche Yacht Akademie
(1) Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Deutsche Yacht Akademie vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht. Wenn die Deutsche Yacht Akademie eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer/innenzahl durchführen will, behält sie sich vor, im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer zu kürzen oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.
(2) Die Deutsche Yacht Akademie kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Schule nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(3) Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der Deutschen Yacht Akademie abgesagt werden muss.
(4) Die Deutsche Yacht Akademie kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung, Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der Deutschen Yacht Akademie, Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die Deutsche Yacht Akademie den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Bootsfahrschule Wiesbaden wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
§ 6 Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/in
(1) Durch die Bestellung und Anreise der Prüfungskommission nach Mallorca entstehen erhöhte Kosten, die von der Deutschen Yacht Akademie auch bei Ausfall des Kurses oder weniger Teilnehmern zu zahlen sind. Bei Abmeldung bis 30 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird daher die Anzahlung von 40% einbehalten. Sollte diese noch nicht entrichtet worden sein, ist sie trotzdem zur Zahlung sofort fällig.
(2) Bei Abmeldung nach der 30 Tage Frist, sind 100% der Kursgebühr zzgl. der Prüfungsgebühr zu entrichten, auch wenn keine Teilnahme erfolgte.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Der/Die Teilnehmer/in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 5 Absatz 2 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(5) Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Email) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der Deutschen Yacht Akademie abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der Deutschen Yacht Akademie schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.
§ 7 Ummeldung
(1) Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der Deutschen Yacht Akademie erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.
§ 8 Urheberschutz
(1) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Deutschen Yacht Akademie nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
(Stand 06/2023)